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ASoK 4, April 1997, Seite 126

OGH: Befristete Dienstverträge

1. Die Ungewißheit über den Zeitpunkt des Abbaues der Flugzeuge des vom Arbeitnehmer geflogenen Typs stellt ein typisches Unternehmerrisiko dar, dessen Überwälzung auf den Arbeitnehmer im Wege der Aneinanderreihung befristeter Dienstverträge unzulässig ist.

2. Daran ändert der Umstand nichts, daß der betroffene Arbeitnehmer durch Gewährung finanzieller Vorteile besser gestellt gewesen sei als unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, da schon der Schutzzweck der umgangenen Vorschriften eine Bedachtnahme auf vom Arbeitnehmer zum Ausgleich der nachteiligen Folgen der Umgehung gewährte finanzielle Vorteile verbietet. - (§ 879 Abs. 1 ABGB)

( 9 Ob A 2220/96b)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH WEINMEIER
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