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ASoK 3, März 1997, Seite 95

OGH: Kündigungsentschädigung

Bei einer Kündigungsentschädigung handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinn um einen Entgeltanspruch, der der Betragsbeschränkung gemäß § 1 Abs. 4 IESG unterliegt. - (§ 1 Abs. 4 IESG)

( 8 Ob S 2291/96 m)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH WEINMEIER
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