Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Kündigungsentschädigung
• Bei einer Kündigungsentschädigung handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinn um einen Entgeltanspruch, der der Betragsbeschränkung gemäß § 1 Abs. 4 IESG unterliegt. - (§ 1 Abs. 4 IESG)
( 8 Ob S 2291/96 m)