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ASoK 3, März 1997, Seite 95
OGH: Kündigungsentschädigung
• Bei einer Kündigungsentschädigung handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinn um einen Entgeltanspruch, der der Betragsbeschränkung gemäß § 1 Abs. 4 IESG unterliegt. - (§ 1 Abs. 4 IESG)
( 8 Ob S 2291/96 m)