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ASoK 3, März 1997, Seite 77

Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Teilzeitarbeit

Die wesentlichen Vorschriften im Überblick

Hans Trattner

In der Praxis stellt sich oft die Frage, inwieweit für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Gesetze gelten bzw. ob überhaupt irgendwelche Bestimmungen anzuwenden sind. Tatsächlich sind bei der Teilzeitbeschäftigung eine Menge arbeitsrechtlicher Bestimmungen zu beachten und anzuwenden; darüber hinaus können sich noch in sozialrechtlicher Hinsicht bemerkenswerte Aspekte ergeben. Insbesondere wurden durch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (BGBl. 833/1992) gesetzliche Richtlinien für die Teilzeitbeschäftigung geschaffen.

Die folgende Abhandlung will keine neuen rechtlichen Aspekte aufzeigen, sondern alle wesentlichen Vorschriften, die die Teilzeitarbeit betreffen, im Überblick darstellen.

I. Arbeitsrechtliche Betrachtung

Definition

Die Definition der Teilzeitarbeit findet sich im Arbeitszeitgesetz: Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die vereinbarte Wochenarbeitszeit die gesetzliche Normalarbeitszeit oder eine durch Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte kürzere Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschreitet (§ 19 c Abs. 1 AZG). Im AZG sind bezüglich der Teilzeitarbeit weitere Regelungen getroffen:

Ausmaß und Lage der Arbeitszeit

Ausmaß und Lage der Arbeitszeit und ihre Änderung sind zu vereinbaren, sofern sie nicht d...

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