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Werkverträge: Auslegungen und Erläuterungen für die Praxis
Überblick über Anwendungsfälle
Die Einbeziehung „freier Dienstverträge" und „dienstnehmerähnlicher Vereinbarungen" in die Sozialversicherungs- und Steuerabzugspflicht war sicherlich die umstrittenste sozialpolitische Maßnahme des Jahres 1996. Nach zwei weitreichenden Novellierungen der ursprünglich ins Strukturanpassungsgesetz 1996 einbezogenen Regelung sind wir seit mit der endgültigen Gesetzeslage konfrontiert. Aufgrund zahlreicher Anfragen haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in den letzten Monaten zu mehreren Einzelfragen Stellung genommen, die für die praktische Anwendung sehr bedeutsam sind. Nachstehend werden diese Interpretationen vorläufig zusammengefaßt, wobei zu betonen ist, daß es sich dabei um die Rechtsauffassung der administrierenden Stellen handelt.
1. Erläuterungen zu einzelnen Berufsgruppen und Tätigkeiten
Eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 4 bzw. Abs. 5 ASVG tritt nicht ein, sofern die betreffenden Personen bereits aufgrund dieser Tätigkeit der Pflichtversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz unterliegen bzw. unterliegen könnten (§ 2 Abs. 1 FSVG). Die Voraussetzungen für die Ausnahme sind dann erfüllt, wenn die Leistung (Entgelt, Erwerbseinkommen) aus ...