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ASoK 2, Februar 1997, Seite 34

Unsicherheiten in der Rechtsprechung zur sogenannten Mitarbeiterschutzklausel

Grenzen zulässigen Abwerbens

Gert-Peter Reissner

Die Übernahme von Mitarbeitern (Arbeitnehmern, sogenannten freien Mitarbeitern) eines Konkurrenten kann eine brisante Angelegenheit sein. Besonders konfliktträchtig ist die Konstellation dann, wenn der Übernehmer selbst ein ehemaliger Arbeitnehmer des nunmehrigen Konkurrenten ist, zumal er dadurch über Insiderkenntnisse betreffend die Qualität seiner früheren Kollegenschaft verfügen wird und besonders gezielt vorgehen könnte.

Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das „Abwerben" fremder Beschäftigter grundsätzlich zulässig, da es zum Wesen des Wettbewerbs gehört, daß sich das attraktivere Angebot durchsetzt. Nur in Extremfällen greift § 1 UWG ein: Wettbewerbsrechtliche S. 035Sittenwidrigkeit i. S. dieser Bestimmung liegt vor, wenn im Zuge des „Abwerbens" verwerfliche Mittel eingesetzt oder verwerfliche Ziele verfolgt werden. Die Anwendung verwerflicher Mittel erblickt man vorrangig in der „Verleitung" zum bzw. der „Unterstützung" beim Vertragsbruch des Abgeworbenen. Ein solcher kann insbesondere durch rechtswidrige Auflösung des Arbeitsverhältnisses, daneben auch durch Verletzung einer in Kraft stehenden Konkurrenzklausel stattfinden. Als Verfolgung verwerflicher Ziele wird es vor allem angesehen,...

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