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Einfluss der IFRS-Bilanzierung von Versicherungsverträgen auf die Solvabilitätsanforderungen nach Solvency II
Der externen Rechnungslegung nach IFRS kommt im Rahmen der künftigen Aufsicht über Versicherungsunternehmen eine besondere Bedeutung zu. Einerseits wird sie als Informationsgrundlage herangezogen, andererseits wirkt sie sich maßgeblich auf die Anforderungen der Solvabilität aus. Die Verwendung der IFRS für Solvency II erscheint vor diesem Hintergrund nicht unproblematisch, da je nach Ausgestaltung des Bilanzierungs- und Wertermittlungsmodells die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bilanzierenden im Abschluss variieren kann. So führt eine Marktbewertung – verglichen mit dem Vorsichtsprinzip des HGB – tendenziell zu einer höheren Bewertung der Vermögensgegenstände, aber zu einem geringeren Wertansatz für die Verpflichtungen und somit zu einem höheren bilanziellen Eigenkapital. Die realitätsnähere Marktbewertung führt aber auch zu einer höheren Ergebnisvolatilität des Jahresabschlusses.
1. IFRS als Informationsgrundlage der Aufsicht
Im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahrens benötigen die Aufsichtsbehörden geeignete Informationen, um die wirtschaftliche Lage der Versicherungsunternehmen umfassend beurteilen zu können. Sie müssen jederzeit überprüfen ...