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IRZ 12, Dezember 2011, Seite 515

Abschaffung und Fortbestand der quotalen Einbeziehung vonJoint Arrangementsin den IFRS-Konzernabschluss

Jens W. Brune

Durch die Überarbeitung der Regelungen zur Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen (joint arrangements) in IFRS 11 wurde das Wahlrecht zur quotalen Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen zugunsten der nunmehr ausschließlich anzuwendenden Equity-Bilanzierung grundsätzlich aufgegeben. Gleichzeitig fordern die neuen Vorschriften jedoch in einer Vielzahl von Fällen weiterhin die anteilige Darstellung von Vermögenswerten und Schulden aus einer gemeinschaftlichen Vereinbarung und eröffnen damit neue Bilanzierungsspielräume.

1. Einleitung

Im Zuge der letzten Änderungen im Bereich der Konzernrechnungslegung hat der International Accounting Standards Board (IASB) mit der Veröffentlichung von IFRS 11 „Joint Arrangements” auch die Regelungen zu gemeinsamen Vereinbarungen neu gefasst. Der neue Standard ersetzt IAS 31 „Joint Ventures” und ist für Berichtsperioden ab 2013 verpflichtend anzuwenden.

Mit der Neufassung des Standards verfolgt der IASB verschiedene Ziele:

Zunächst soll es zu einer verstärkten Prinzipienbasierung der Regelungen durch Ausrichtung der Bilanzierung an den vertraglichen Rechten und Pflichten der Partnerunternehmen aus der Vereinbarung über die gemeinschaftliche...

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