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IRZ 11, November 2011, Seite 491

Ist das Ermessen ein Impairment für das Enforcement?

Philipp Leu und Patrik Meyer

Die Umsetzung von IFRS erfordert oft den Einsatz von Ermessen. Die bei der Abschlusserstellung getroffenen Ermessensentscheide beeinflussen die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens maßgeblich. Die aktuelle Entwicklung von IFRS lässt erwarten, dass die Bedeutung des Ermessens weiter zunehmen wird. Die Beurteilung, ob die Ermessensentscheide sich in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen befinden, stellt eine der größten Herausforderungen des Enforcements dar.

1. Einführung

Die Abschlüsse haben gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. Zudem müssen sie verständlich, vergleichbar, relevant und verlässlich sein. Als relevant gelten Informationen, welche aufgrund ihrer qualitativen oder quantitativen Wesentlichkeit die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen. Verlässlich sind Informationen u.a. dann, wenn sie frei von verzerrenden Einflüssen sind und ihre Auswahl oder Darstellung nicht dazu dient, ein vorher festgelegtes Resultat oder Ergebnis zu erzielen. Die Vergleichba...

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