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ED/2011/4 – Der neue Standardentwurf zur Bilanzierung von Investmentgesellschaften
Der IASB hat im August 2011 den Standardentwurf ED/2011/4 Investment Entities zur Bilanzierung von Unternehmensanteilen, die von Investmentgesellschaften gehalten werden, veröffentlicht. Der vorliegende Aufsatz fasst die wesentlichen Regelungen des Standardentwurfs zusammen und versucht eine erste Analyse der vorgeschlagenen Änderungen.
1. Einleitung
Die IFRS enthalten gegenwärtig keine besonderen Vorschriften zur Bilanzierung von Unternehmensanteilen, die von Investmentgesellschaften gehalten werden. Demzufolge finden auf Investmentgesellschaften die allgemeinen Konsolidierungsvorschriften in IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements und SIC-12 Consolidation – Special Purpose Entities (ab : IFRS 10 Consolidated Financial Statements) Anwendung. Investmentgesellschaften müssen daher alle Unternehmen, an denen sie eine Mehrheitsbeteiligung halten oder auf andere Art und Weise einen beherrschenden Einfluss ausüben, konsolidieren. Unternehmensbeteiligungen, die kein Beherrschungsverhältnis begründen, werden andererseits in der Regel zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
[i]Die Voraussetzungen zur Klassifizierung als Investmentgesellschaft sind eng umrissen.
Die unterschiedliche Behandlung von Unternehmensbeteiligungen mit oder ohne Beherrschungsverhältni...