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IRZ 11, November 2011, Seite 459

Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

mit dem am vorgelegten Exposure Draft ED/2011/4 „Investment Entities” schlägt das IASB einen Ausschluss der Investmentgesellschaften von der Konsolidierungspflicht vor. Sie sollen künftig als eine eigenständige Form von Unternehmen definiert und, wie gesagt, aus den Vorschriften zur Konsolidierungskreisabgrenzung nach IFRS 10 ausgenommen werden.

Seit Längerem wird die unterschiedliche Behandlung von Unternehmensbeteiligungen mit oder ohne Beherrschungsverhältnis bei Investmentgesellschaften bemängelt. Zurzeit gelten, mangels eigenständiger Regelungen, die allgemeinen Konsolidierungsvorschriften in IAS 27 und SIC-12 (ab : IFRS 10), nach denen Investmentgesellschaften die Unternehmen, an denen sie eine Mehrheitsbeteiligung halten oder auf andere Art und Weise einen beherrschenden Einfluss ausüben, konsolidieren müssen. Unternehmensbeteiligungen, die kein Beherrschungsverhältnis begründen, werden andererseits i.d.R. zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Letztendlich leidet darunter die Vergleichbarkeit der bereitgestellten Rechnungslegungsinformationen. Nach ED/2011/4 sollen Investmentgesellschaften alle Unternehmensbeteiligungen zum beizu...

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