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IFRS 9/IFRS 13 – Praxisbeispiele der Forderungs- und Beteiligungsbewertung
Neue Vorschriften für die Ermittlung der Fair Values von Finanzinstrumenten
Aus IFRS 9 und IFRS 13 ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen an die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Nicht auszuschließen ist, dass zukünftig größere Volumina an Forderungen als bislang zum Fair Value zu bilanzieren sind. Die Ermittlung der Fair Values dieser Finanzinstrumente rückt damit deutlich stärker in den Fokus.
Die Autoren zeigen nachfolgend anhand von Praxisbeispielen Überlegungen zur Fair Value-Bewertung von Forderungen sowie von „kleinteiligen” Beteiligungsportfolien, beispielsweise von so genannten Start Up-Unternehmen.
1. Einleitung
Aus IFRS 13 ergeben sich einige wesentliche Änderungen für die Ermittlung des Fair Value von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Aus IFRS 9 resultieren darüber hinaus Änderungen bezüglich des Umfangs der einer Fair Value-Bewertung unterliegenden Finanzinstrumente. Forderungen sind z.B. dann zum Fair Value zu bewerten, wenn sie sich in Portfolien befinden, deren Geschäftsmodell (business model) nicht darauf ausgerichtet ist, die Finanzinstrumente „zu halten”.
Beispiele für ein „Nicht Halten-Geschäftsmodell”
Dies können z.B. Syndizierungsbestände sein, zum Verkauf vorgesehene Schuldscheindarlehen oder im Abb...