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Werthaltigkeitsprüfung des Goodwill nach IAS 36 – Anmerkungen zur Zinssatzermittlung
Mit der Abschaffung der planmäßigen Abschreibung des Goodwill in der internationalen Rechnungslegung ist der Geschäfts- oder Firmenwert mindestens einmal jährlich einem sog. Impairment Test zu unterziehen. Als Kriterium hierfür dient ein Nutzungswert, der neben einer Prognose künftiger Cashflows eine bewertungsobjektspezifische Bestimmung des dem Barwertkalkül zugrunde zu legenden Zinssatzes erforderlich macht. IAS 36 verlangt in diesem Zusammenhang die Angabe eines Vorsteuer-Zinssatzes, wenngleich in der Praxis die Werthaltigkeitsprüfung zumeist auf Basis von Nachsteuer-Größen erfolgt. Somit stellt sich unmittelbar das Problem einer zutreffenden Überleitung.
1. Der Goodwill in der internationalen Rechnungslegung
In den Konzernabschlüssen deutscher Unternehmen nimmt der Geschäfts- oder Firmenwert einen bedeutenden Stellenwert ein. Sein Ansatz offenbart, welche Zukunftserwartungen dem Kauf von Unternehmen zugrunde gelegt wurden: Dazu gehören vor allem „weiche” Faktoren wie der Ruf des erworbenen Unternehmens, das Know-how seiner Mitarbeiter oder aber ein übernommener Kundenstamm. Dementsprechend definieren die IFRS den „Goodwill” als Vermögenswert, der den künftigen wirtschaftlichen ...