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Eventualschulden/-forderungen bei Unternehmenszusammenschlüssen und im Einzelabschluss nach IFRS
Eventualschulden (contingent liabilities) und Eventualforderungen (contingent assets) sind spezielle Begriffe der internationalen Rechnungslegung. In der deutschen Rechnungslegung ist nur der Begriff der Haftungsverhältnisse bekannt. Die IFRS regeln die Erfassung dieser Sachverhalte in der Bilanzierung im Einzelabschluss sowie im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses sehr unterschiedlich.
1. Eventualforderungen im Einzelabschluss
Die grundlegende Vorschrift für den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen (provisions), Eventualforderungen (contingent assets) und Eventualschulden (contingent liabilities) ist IAS 37. Dieser Standard bezieht sich auf den Einzelabschluss, während der Ansatz von Eventualverbindlichkeiten im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses in IFRS 3 geregelt ist.
Bei Eventualforderungen handelt es sich um bedingt bestehende Vermögenswerte, deren effektives Entstehen von der Erfüllung einer aufschiebenden Bedingung abhängig ist. Eventualforderungen entstehen normalerweise aus ungeplanten oder unerwarteten Ereignissen, durch die dem Unternehmen die Möglichkeit eines Zuflusses von wirtschaftlichem Nutzen entsteht.
Beispiel:
Denkbar sind beispielsweise dem Un...