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IRZ 11, November 2010, Seite 487

Nachrichten zu IFRS und US-GAAP

1. IASB

Änderungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

Am hat das International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben” verabschiedet. Durch die Änderungen sollen Bilanzadressaten im Anhang verbesserte Informationen über Transaktionen zwecks Übertragung von Finanzinstrumenten (beispielsweise bei der Verbriefung) erhalten. Die in IAS 39 enthaltenen Ausbuchungsregelungen bleiben unverändert gültig.

Durch die Änderungen zu IFRS 7 sollen nun Informationen über mögliche Risiken, die trotz Übertragung des Finanzinstrumentes beim Übertragenden verbleiben, dem Bilanzadressaten zur Verfügung gestellt werden. So muss das beim Übertragenden verbleibende maximale Risiko quantitativ im Anhang angegeben werden. Weiterhin muss beschrieben werden, wie dieser Wert ermittelt wurde. Auch für den Fall, dass trotz Übertragung das Finanzinstrument nach den Vorschriften des IAS 39 (teilweise oder als Ganzes) nicht ausgebucht werden darf, sind Anhangangaben in quantitativer und qualitativer Form über die Chancen- und Risikoposition beim Übertragenden vorgeschrieben. Zudem ist nach Maßgabe der nun verabschiedeten Änderungen für den Fall, dass am End...

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