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IRZ 10, Oktober 2010, Seite 447

Die Möglichkeit der beherrschenden Einflussnahme zur Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises

Ein Plädoyer für die materielle Interpretation des typisierenden Beherrschungstatbestandes in unter Berücksichtigung der internationalen Rechnungslegung

Isabel von Keitz und Corinna Ewelt

Seit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) fußt die Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises auf einem neuem Konzept: Das Konzept der einheitlichen Leitung nach § 290 Abs. 1 HGB a.F. sowie das Control-Konzept nach § 290 Abs. 2 HGB a.F. wurden zugunsten des nunmehr neu eingeführten Kriteriums der Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme gestrichen, und auf diese Weise wurde eine Angleichung an die Regelungen der internationalen Rechnungslegung nach IFRS mit Verweis auf IAS 27 sowie SIC-12 realisiert. Dieses Kriterium wird in § 290 Abs. 1 HGB allgemein ausgeführt und durch typisierende Beispiele in § 290 Abs. 2 Nr. 1–4 HGB konkretisiert. In der Literatur besteht allerdings Uneinigkeit, ob insbesondere das typisierende Beispiel Nr. 1, die Stimmrechtsmehrheit, auf Basis einer formalen oder aber einer materiellen Betrachtung zu beurteilen ist.

Im vorliegenden Beitrag werden die unterschiedlichen Argumente für eine formale oder eine materielle Auslegung im Kontext der gesamten Abgrenzungskonzeption nach §§ 290, 296 HGB diskutiert. Dabei werden auch Parallelen sowie Unterschiede zu den internationalen Regelungen nach IRFS sowie der 7. EG-Richtlinie aufgez...

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