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Bilanzierung und Bewertung vondiscontinued operationsnach IFRS 5
IFRS 5 regelt die Bilanzierung und Bewertung zum Verkauf bestimmter langfristiger Vermögenswerte und einzustellender Geschäftsbereiche (non-current assets held for sale and discontinued operations). Die Regelungen sollen dem Abschlussadressaten ermöglichen, die bilanziellen und finanziellen Auswirkungen von bereits getätigten Veräußerungen bzw. von Einstellungs- oder Veräußerungsplänen besser analysieren und beurteilen zu können.
Seit ihrer Veröffentlichung im März 2004 wurden die Vorschriften bereits mehrfach überarbeitet. Dennoch werden sie in der Literatur immer wieder als unzureichend kritisiert. Insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung der Vermögenswerte und der einzustellenden Geschäftsbereiche und bei Ausweis- und Bewertungsfragen erfahren die Regelungen Kritik. Anhand von Beispielen erläutert der Beitrag die näheren Einzelheiten.
1. Begriffsabgrenzung und Ausweis
1.1. Begriffsbestimmungen
Ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe (disposal group)) ist gem. IFRS 5.6 f. als zur Veräußerung gehalten (held for sale) zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. ...