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IRZ 7, Juli 2010, Seite 301

Abgrenzung von Geschäfts- und Berichtssegmenten nach IFRS 8 bei mehrschichtiger Reporting- und Führungsstruktur

Jens W. Brune

Mit IFRS 8 wurde ein uneingeschränkter management-approach (die unternehmensspezifische Sichtweise des Managements) als Grundlage der Segmentberichterstattung durch den IASB eingeführt. Demzufolge muss auch die Abgrenzung operativer bzw. berichtspflichtiger Segmente nach Maßgabe der internen Reporting- und Führungsstrukturen vorgenommen werden. In vielen Fällen erfolgt das unternehmensinterne Reporting an die Unternehmensführung mit unterschiedlicher Detaillierungstiefe. Dieser Beitrag skizziert deshalb die Faktoren zur Bestimmung der Segmentabgrenzung bei Vorliegen konkurrierender Reporting- und Führungsebenen.

1. Einleitung

Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung sind nach IFRS verpflichtet, in ihren Anhang eine Segmentberichterstattung zu integrieren. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, muss diese Berichterstattung nach Maßgabe von IFRS 8 erfolgen. Nach den Regelungen dieses Standards orientiert sich die Darstellung der Informationen zu Segmenten nicht mehr (wie noch im zuvor gültigen IAS 14) an marktorientierten Erfolgschancen und -risiken, sondern hat sich ausschließlich an den internen Reporting- und Führungsstrukturen auszurichten. Dieser sog. manageme...

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