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IRZ 6, Juni 2022, Seite 261

Brutto- oder Nettobilanzierung bei der Erlöserfassung von weiterverkaufter Software nach der Agenda-Entscheidung des IFRS IC

Jens W. Brune

Der Markt für IT-Lösungen unterschiedlichster Ausprägungen weist seit Jahren eine hohe Dynamik auf. Insbesondere durch die verstärkte Nutzung von Cloud-Lösungen verschieben sich die Geschäftsmodelle von Softwareunternehmen und IT-Dienstleistern. Bei diesen ist es üblich, Vereinbarungen abzuschließen, die zwei oder mehr voneinander unabhängige Parteien einbeziehen, die an der Lieferung von Software bzw. Erbringung von Dienstleistungen für einen Kunden beteiligt sind. So können Softwareunternehmen neben ihren eigenen Produkten und Dienstleistungen Software, Hardware oder Dienstleistungen Dritter verkaufen. Im Rahmen der Erlösrealisierung muss ein Unternehmen für alle dem Kunden zugesagten Leistungen einzeln festlegen, ob es als Prinzipal oder als Agent fungiert, um bestimmen zu können, ob die Erlöse auf Bruttobasis (als Prinzipal) oder netto (als Agent) darzustellen sind.

1. Einführung

Mit der sich kontinuierlich vergrößernden Zahl von cloudbasierten und zunehmend integrierten IT-Lösungen werden die damit verbundenen Fragen im Accounting zunehmend auch an Normsetzungsgremien für Rechnungslegungsgrundsätze herangetragen. Im Bereich der IFRS betrifft dies verschiedene IT-bezogene Fragest...

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