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Die aufsichtsrechtliche Konsolidierung von Zweckgesellschaften unter Berücksichtigung der Auswirkungen des BilMoG
Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise sind Zweckgesellschaften/Special Purpose Entities (SPE) erneut in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die Diskussionen betreffen insbesondere die Einbeziehung von SPE in den handelsrechtlichen Konzernabschluss, da einige Banken auch nicht konsolidierte Zweckgesellschaften im Rahmen der Krise mit Liquidität versorgen mussten. Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Umständen SPE derzeit die Anforderungen des Kreditwesengesetzes in Bezug auf die Erfassung im aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis erfüllen. Hierbei wird auch auf die Veränderungen eingegangen, die die Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften hat.
1. Einleitung
SPE stehen nicht erst seit der jüngsten Finanzmarktkrise im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussionen. Bereits der Zusammenbruch der Enron Corp. im Jahr 2001 wurde u.a. durch die Zwischenschaltung von „konzernfremden” Zweckgesellschaften mit ausgelöst. In der Folgezeit wurden sowohl die US-GAAP als auch die IFRS um Regelungen zur Erfassung bestimmter SPE im Konzernabschluss erweitert. Im Rahmen des BilMoG wurde der § 290 Abs. 1 HGB dahinge...