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Entgeltanspruch für im Inland tätigen Arbeitnehmer eines deutschen Softwareunternehmens
8 Ob A 55/24g.
Gemäß § 3 Abs 2 LSD-BG hat ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich, dessen Arbeitgeber mangels eines Sitzes in Österreich hier nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist, zwingend Anspruch auf jenes kollektivvertragliche Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt. Bei einem gewerblich tätigen ausländischen Dienstgeber ist daher zu prüfen, welche Gewerbeberechtigung dieser hätte, wenn er das Gewerbe in Österreich rechtmäßig ausüben würde.
Im konkreten Fall umfasste die Tätigkeit des ausländischen (in Deutschland ansässigen) Dienstgebers die Entwicklung und den Verkauf von Software. Eine solche Tätigkeit würde in Österreich eine Anmeldung des (freien) Gewerbes „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ voraussetzen und die Zuordnung zur Fachgruppe der Wirtschaftskammer „Unternehmensberatung und Informationstechnologie“ bewirken.
Der im Inland für den deutschen Dienstgeber tätige Arbeitnehmer konnte daher einen Anspruch auf das im Kollektivvertrag für Arbeitnehmer von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeit...