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Zusammentreffen von All-in-Vereinbarungen und Gleitzeit
Braucht es dazu gesonderte Regelungen?
Die Antwort auf die Frage, ob in einer Gleitzeitvereinbarung ein Vorwegabzug von pauschaliert abgegoltenen Überstunden möglich und wie dabei vorzugehen ist, hat der OGH in seiner Entscheidung vom , 9 ObA 1/22w, dahingestellt lassen. Damit fehlt es weiterhin an Rechtsprechung zu den Regelungsmöglichkeiten bei Zusammentreffen von All-in-Vereinbarungen und Gleitzeit. Dieser Beitrag bespricht, was bei Kombination von All-in- und Gleitzeitvereinbarungen die mehrfache Vergütung der Arbeitsleistung durch Pauschalentgelt und Inanspruchnahme von Zeitausgleich vermeidet.
1. Grundlegendes
Gleitende Arbeitszeit muss durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Dass sie in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, durch schriftliche Einzelvereinbarung geregelt wird, bleibt für diesen Beitrag, der die Gleitzeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung im Blickfeld hat, außer Betracht. Notwendiger Inhalt der GleitzeitbetriebsS. 136 vereinbarung ist ua die Dauer der Gleitzeitperiode, also der Zeitraum, innerhalb dessen im Durchschnitt die wöchentliche Normalarbeitszeit grundsätzlich zu erreichen ist. Deren Dauer ist in der Gleitzeitbetriebsvereinbarung konkret festzulegen. Sinn und Zweck der Glei...