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ASoK 4, April 2025, Seite 114

Grenzüberschreitende Telearbeit und Kündigungsschutz

Verlangt das ArbVG für die Kündigungsanfechtung einen Betrieb im Inland?

Hannah Lutz

Die Digitalisierung eröffnet beeindruckende Potenziale, um Betriebe und Unternehmen über Staatsgrenzen hinweg zu organisieren. In diesem Kontext hatte sich das OLG Wien jüngst verstärkt mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der allgemeine Kündigungsschutz iSd ArbVG den Bestand eines Betriebs im Inland voraussetzt. Die Frage liegt nun auch beim OGH, dessen Entscheidung mit Spannung erwartet wird. Dieser Beitrag befasst sich mit den zunehmenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Kündigungen im Bereich der internationalen Telearbeit.

1. Die Entscheidungen

Den Entscheidungen des OLG Wien liegt die Anfechtung von Kündigungen in Österreich mittels IKT für in Deutschland gelegene Betriebe tätiger Arbeitnehmer zugrunde. Dabei ordnet das OLG Wien den Kündigungsschutz gemäß §§ 105 und 107 ArbVG aufgrund seiner individualrechtlichen Prägung dem Arbeitsvertragsstatut zu. Trotz Anwendbarkeit österreichischen Individualarbeitsrechts gemäß Art 8 Abs 2 Rom I-VO verneint das Gericht allerdings die Anwendbarkeit der §§ 105 und 107 ArbVG auf materiellrechtlicher Ebene, da die Arbeitnehmer keinem Betrieb gemäß § 34 ArbVG im Inland angehören würden. Mit Blick auf die wachsenden Möglichkeiten der Telearbeit lo...

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