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IRZ 4, April 2010, Seite 159

Einbeziehung von Bestandteilen desOther Comprehensive Incomein den Erfolg aus einerDownstream-Übergangskonsolidierung

Jens W. Brune

Ist für ein Tochterunternehmen, das aufgrund der Beendigung der Beherrschungsmöglichkeit durch das Konzern-Mutterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis ausscheidet, eine Ent- oder Übergangskonsolidierung vorzunehmen, ist zu beachten: In den Ent- oder Übergangskonsolidierungserfolg sind auch die bislang erfolgsneutral im Other Comprehensive Income (OCI) erfassten Komponenten einzubeziehen.

Nach den neu gefassten Regelungen des IAS 27 (2008) ist es für die Höhe des hieraus resultierenden reclassification adjustment unerheblich, ob es sich um eine vollständige Veräußerung handelt oder ob eine Restbeteiligung in Form eines assoziierten Unternehmens oder einer Finanzbeteiligung zurückbehalten wird.

1. Einleitung

Unternehmen, die ihren Konzernabschluss nach den Vorschriften der IFRS erstellen, haben für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, erstmals verpflichtend die neu gefassten Regelungen des IAS 27 (2008) zur Konsolidierung von Abschlüssen anzuwenden. Mit der Neufassung des Standards wurden erstmals explizite Regelungen zur Übergangskonsolidierung durch den IASB veröffentlicht. Die darin kodifizierten Regelungen stellen klar darauf ab, ob Anteilsveränderungen in Bezu...

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