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Zweifelsfragen der Bilanzierung und Bewertung von im Bau befindlichenInvestment Properties
Die erstmalige Anwendung des IAS 40 (rev. 2008)
Die im Mai 2008 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten „Improvements to International Financial Reporting Standards” (IFRS) enthalten u. a. eine Erweiterung des Anwendungsbereichs von IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien” und reduzieren analog den Anwendungsbereich des IAS 16 „Sachanlagen”. Fortan fallen damit auch im Bau befindliche Immobilien, die nach ihrer Fertigstellung als Finanzinvestition genutzt werden sollen, in den Anwendungsbereich des IAS 40. Die Regelungen des IAS 40 (rev. 2008) sind verpflichtend erstmals für Perioden anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung war zu jedem Tag vor dem zulässig, sofern zu diesem früheren Erstanwendungszeitpunkt der beizulegende Zeitwert der im Bau befindlichen Immobilie ermittelt wurde (IAS 40R.85B).
Im Frage-Antwort-Stil greift der Beitrag anhand eines durchgängigen Beispiels die Zweifelsfragen bei der Erstanwendung des IAS 40 (rev. 2008) auf.
1. Welchen Hintergrund haben die Änderungen des IAS 40 (rev. 2008)?
Immobilien im Bau wurden bislang, unabhängig von der späteren Nutzung, bis zu ihrer Fertigstellung nach den Regelungen des IAS 16 bi...