Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen in der Rechnungslegung von Kreditinstituten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Teil II: Kreditrisikovorsorge, Währungsumrechnung und latente Steuern
Die größte Reform des HGB in den letzten 20 Jahren, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, hält auch für Kreditinstitute einige wesentliche Änderungen bereit. Diese betreffen insbesondere die Finanzinstrumente des Handels sowie die Vorschrift zur Abbildung von Bewertungseinheiten. Beide Aspekte wurden in Teil I des Beitrages (in der IRZ 1/2010) näher analysiert. Der vorliegende Teil II beschreibt nun die „Stolperstellen” der Kreditrisikovorsorge und Rückstellungen, der Währungsumrechnung (anhand eines Rechenbeispiels) sowie die branchenspezifischen Besonderheiten bei der Bilanzierung latenter Steuern.
1. Kreditrisikovorsorge und Rückstellungen
Mit dem BilMoG wurde die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eingeführt (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Der hierfür zu verwendende durchschnittliche Marktzinssatz wird von der Deutsche Bundesbank mit zwei Nachkommastellen für die Restlaufzeit von einem Jahr bis zu 50 Jahren ermittelt. Näheres hierzu regelt die Rückstellungsabzinsungsverordnung.
Diese Neuregelung wirkt sich bei Kreditinstituten auf die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus der Übernahme von Eventualverbindlichkeiten ...