Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzrechtsmodernisierung und IFRS: Distanz und Nähe
Das am in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll u.a. eine Annäherung an internationale Gepflogenheiten in der Rechnungslegung, also an die IFRS, bringen. Ob dies gelungen ist, soll anhand einiger Beispiele untersucht werden, wobei auch kritische Überlegungen nicht auszuklammern sind.
1. Forschung und Entwicklung
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten häufig (und nicht nur in der Softwareindustrie) erhebliche Werte, die eine wesentliche Grundlage für künftige Cash-Inflows darstellen. Dies betrifft
sowohl das Anlagevermögen als auch das Umlaufvermögen,
kundennahe Güter im Leistungserstellungsprozess (z.B. EDV-Programme, die zum Verkauf an Kunden vervielfältigt werden) sowie
Knowhow zur Leistungserstellung (z.B. Kenntnisse und Fähigkeiten, einen Kundenauftrag in ein Produkt umzusetzen).
Eine weitreichende Nicht-Aktivierung derartiger Güter beeinträchtigt daher den Einblick in die Vermögenslage des Unternehmens. Die IFRS und neuerdings das HGB wollen diese missliche Lage durch Aktivierung zumindest von Entwicklungskosten beseitigen.
Während im HGB a.F. die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen generell verboten w...