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IRZ 1, Jänner 2010, Seite 3

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

ein neues Jahr. Das Erste eines neuen Jahrzehnts. Zurück blicken wir auf ein anstrengendes Jahr 2009: Die Krise das bestimmende Thema. Viele Unternehmen mussten Insolvenz anmelden. Zahlreiche Vermögenswerte haben an Wert verloren. Die Regelungen des IAS 36, der die Grundsätze für die Durchführung außerplanmäßiger Abschreibungen (und Zuschreibungen) von Vermögenswerten enthält, erfahren gesteigerte Aufmerksamkeit. Durch die Rezession sinken die Marktkapitalisierungen vieler Unternehmen; die Erwartungen der Marktteilnehmer sind gering, und so stellt sich die Frage: Müssen hieraus bereits zwangsläufig Wertminderungen folgen?

Henning Zülch und Lena Siggelkow antworten in ihrem Beitrag zum Impairment-Test eindeutig: Grundsätzlich ist ein Impairment nur durchzuführen, wenn der Fair Value less Costs to Sell als (hypothetischer) Marktpreis unter dem Buchwert des betrachteten Vermögenswerts liegt und das Unternehmen seine Erwartungen bzgl. der künftig aus diesem Vermögenswert resultierenden Zahlungsmittel bei einem Verbleib im Unternehmen zur Nutzung nach unten korrigieren muss. Eine gesunkene Marktkapitalisierung alleine kann nicht als Grund für eine Wertminderung...

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