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IRZ 12, Dezember 2009, Seite 545

Die Qualität der Halbjahresfinanzberichterstattung in Deutschland

Ergebnisse des Enforcement-Verfahrens und einer empirischen Untersuchung zu den Auswirkungen einer (freiwilligen) prüferischen Durchsicht auf die Qualität publizierter Zwischenberichte

Jörg Baetge und Timo Haenelt

In Deutschland wurde die Zwischenberichterstattung mit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) wesentlich erweitert und konkretisiert. Seit dem Inkrafttreten des TUG unterliegen die Halbjahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen auch der anlassbezogenen Prüfung der DPR und der BaFin. Im vorliegenden Beitrag werden die ersten Ergebnisse der Enforcement-Prüfung dargestellt. Zudem wird empirisch untersucht, ob und wieweit sich eine (freiwillige) prüferische Durchsicht auf die Qualität publizierter Halbjahresfinanzberichte auswirkt.

1.  Einleitung

Innerhalb der Europäischen Union wurde die Zwischenberichterstattung mit der Ende 2004 verabschiedeten Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) zuletzt wesentlich erweitert und konkretisiert. Vom deutschen Gesetzgeber wurde die Transparenzrichtlinie (TranspRL) mit dem am in Kraft getretenen Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) in das nationale Recht umgesetzt. Seit dem Inkrafttreten des TUG unterliegen gem. § 342b Abs. 2 HGB auch die zuletzt veröffentlichten Halbjahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen der anlassbezogenen Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (...

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