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IRZ 12, Dezember 2009, Seite 507

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

Eva Trischberger, IRZ-Redaktion

mit der Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte 2010 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung rückt der Impairment-Test erneut in den Blickpunkt des Enforcement-Verfahrens. In Anbetracht der (immer noch) schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen ist das keine wirkliche Überraschung.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Unternehmen ziehen Bilanz, auch für ganze Branchen wird die Rechnung aufgemacht. Zwar scheint die Finanzmarktkrise gebannt, doch hinterlässt sie in ihren Folgewirkungen immer noch tiefgreifende Spuren.

Im Endeffekt kommt kein nach IFRS oder US-GAAP bilanzierendes Unternehmen um den jährlichen Impairment-Test, wie er beispielsweise für Geschäfts- oder Firmenwerte zwingend vorgeschrieben ist, herum. Im Unterschied hierzu sind langfristige Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, nur im Ausnahmefall auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. IASB und FASB sind sich einig: Ein jährlicher Werthaltigkeitstest würde in diesen Fällen einen zu großen Aufwand für die Unternehmen nach sich ziehen. Umso mehr liegt der Fokus auf den Indikatoren, den Triggering Events, für eine Werthaltigke...

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