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Zwischenberichterstattung von Kreditinstituten nach IFRS
Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung
Die durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im WpHG festgeschriebene Pflicht zur Zwischenberichterstattung von Unternehmen gewinnt in der Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt an Bedeutung. Das IASB hat sich in seiner Sitzung im Februar 2009 mit dem IAS 34 „Zwischenberichterstattung” und den darin verankerten Prinzipien zu Angabepflichten in Zwischenberichten befasst. Dies geschah vor dem Hintergrund verschiedener Anfragen an das Board in Bezug auf Angabepflichten zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 im Rahmen der Zwischenberichterstattung. Der vorliegende Aufsatz fasst die wesentlichen Regelungen zur Zwischenberichterstattung für nach IFRS bilanzierende Kreditinstitute in Deutschland zusammen und analysiert für ausgewählte Angaben die Umsetzungspraxis deutscher Kreditinstitute im Vergleich zur Praxis europäischer Institute anhand der Halbjahres-Zwischenberichte 2008. Dabei wird die Offenlegungspraxis – neben bestimmten Angabepflichten nach IAS 34 – vor allem im Hinblick auf Informationen zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 untersucht. Auf Basis dieser Branchenanalyse gibt der Beitrag zudem unterstützende Umsetzungsempfehlungen.