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IRZ 6, Juni 2009, Seite 237

Moderate Annäherung des HGB-Konzernabschlusses i.d.F. des BilMoG an den IFRS-Konzernabschluss?

Hanno Kirsch

In Bezug auf den HGB-Einzelabschluss wird häufig kritisiert, das Gesetzgebungsverfahren zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sei hinsichtlich der vorgesehenen Annäherung an die IFRS „auf halber Strecke stehengeblieben” (z. B. bei der Integration der Fair-Value-Bewertung). Der Autor geht daher der Frage nach, ob dies im selben Umfang auch auf die Konzernrechnungslegung zutrifft. Seine sorgfältige Analyse kommt hier zu einem anderen Ergebnis. Diese zeigt Bilanzierungspraktikern zugleich die neuralgischen Punkte auf, wann künftig beim Erstellen von Konzernabschlüssen eine übereinstimmende oder abweichende Behandlung von Geschäftsvorfällen nach HGB und IFRS erzielt werden kann bzw. zu beachten ist.

1.  Einführung

Am beschloss der Deutsche Bundestag das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG); der Deutsche Bundesrat stimmte am zu. Der Referentenentwurf formulierte zwei Ziele für die Überarbeitung des HGB durch das BilMoG:

1. 

Moderate Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS und damit auch die stärkere Betonung der Informationsfunktion.

2. 

Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer handelsrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte.

Obwohl das BilMoG sich vor allem auf Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte des handelsrechtlichen Jahresabschlusses konzentriert, resultieren hieraus auch

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