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Eigene Anteile nach IFRS
In Zeiten von sinkenden Aktienkursen besitzt der Rückkauf eigener Aktien für börsennotierte Unternehmen einen eigenen Reiz. Durch die fallenden Preise besteht für die Unternehmen die Gelegenheit, sich „günstig” am Markt einzudecken. Neben der Kurspflege oder der Ausschüttung von Liquidität an Anteilseigner kann auch die Beschaffung einer Akquisitionswährung für Unternehmenstransaktionen als Motivation für den Erwerb der eigenen Anteile dienen. Die Bilanzierung von eigenen Anteilen wirft dabei Fragen auf.
1. Theoretischer Hintergrund
Eigene Anteile dürfen nach IAS 32.33 nicht als finanzielle Vermögenswerte aktiviert werden. Die Bilanzierung nach IFRS führt zu einem erfolgsneutralen Abzug der erworbenen Anteile vom Eigenkapital. Der Abzugsbetrag ist nach IAS 1.79 (rev. 2007) in der Bilanz oder in den Notes oder in der Eigenkapitalveränderungsrechnung anzugeben.
Wie die Verrechnung mit dem Eigenkapital zu erfolgen hat, wird durch IAS 32 nicht festgelegt. Dies betrifft vor allem die Frage, welche Teile der erworbenen Anteile mit welchen Teilen des Eigenkapitals verrechnet werden. Mangels fehlender Regelung in IAS 32 ist weiterhin die Anwendung des bis 2004 in SIC 16 vorgesehenen Wahlrech...