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Umsatzrealisierung bei verbleibenden Risiken und Chancen auf Seiten des Unternehmers nach IAS 18
Ein wichtiges Kriterium bei der Abgrenzung von Umsatzerlösen ist die Übertragung der maßgeblichen mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbundenen Risiken und Chancen auf den Käufer. Der Zeitpunkt der Übertragung ist unter Beachtung der Gesamtumstände des Verkaufsvorgangs zu beurteilen. Gewöhnlich fällt er auf den Eigentumsübergang oder die Besitzübergabe. Verbleiben jedoch maßgebliche Risiken und Chancen beim Unternehmer, stellt sich die Situation unter Umständen anders dar. In konzentrierten kleinen Schritten – in Fällen und Lösungen – wird den in der Praxis auftretenden Abgrenzungsproblemen systematisch nachgegangen.
1. Grundlagen
Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der IFRS ist im Einzelfall auf den wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhalts abzustellen.
Eine unzulässige Umsatzrealisierung kann gemäß IAS 18.16 bspw. durch folgende Konstellationen herbeigeführt werden:
Über die geschäftsüblichen Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehende Verpflichtungen des Unternehmers aus Schlechterfüllung;
Abhängigkeit eines bestimmten Verkaufserlöses von den Erlösen aus dem Weiterverkauf durch den Käufer;
Aufstellung und Montage sind wesentlicher Vertragsbesta...