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IRZ 9, September 2008, Seite 391

Die Bilanzierung von Rückstellungen nach IAS 37

Rouven Friederich und Jürgen Schmidt

Zu den Rückstellungen (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) nach IAS 37 gehören alle Verpflichtungen, die keine Verbindlichkeiten (Liabilities) darstellen. Der Ansatz sowie die Bewertung unterscheiden sich vom derzeitigen deutschen Handelsrecht. Aus diesem Grund ergeben sich für den handelsrechtlichen Bilanzierer oftmals praktische Fragestellungen in der Anwendung der internationalen Vorschriften.

Der vorliegende Beitrag geht – im bewährten Wechsel zwischen Theorie und Anwendung – auf ausgewählte Besonderheiten des Ansatzes und der Bewertung der Rückstellungen nach IAS 37 in der Praxis ein. Dabei werden auch die Grundzüge der Neuerungen des ED-IAS 37 auf den Punkt gebracht!

1.  Welche Regelungen sind nach IAS 37 relevant?

Derzeit unterliegen Rückstellungen den Regelungen des IAS 37(Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets – Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen).

2.  Ansatz

a)  Theorie

Gemäß IAS 37.14 ist eine Rückstellung dann anzusetzen, wenn

ein Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) besitzt,

der Abfluss der Ressourcen mit dem wirtschaftlichen Nutzen zur Erfüllu...

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