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IRZ 7, August 2008, Seite 322

Lässt sich einImpairmentdurch ein Unternehmen verdrängen?

Welche Möglichkeiten hat der Wirtschaftsprüfer?

Daniel Suter

Herr Suter, wie würden Sie folgenden Fall behandeln?

Ein Unternehmen, welches vor zwei Jahren eine Akquisition getätigt und für den Goodwill einen Anteil von 40% des Akquisitionspreises bezahlt hat, weist keinen Impairment-Verlust aus, obwohl sich der Börsenkurs des verbleibenden Free-floats (also der Teil des Aktienkapitals, der sich im Streubesitz befindet) in der Zwischenzeit halbiert hat.

Bevor ich auf Ihre wichtige Frage eingehe, möchte ich die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Jahres- oder Konzernrechnungen klar stellen. Für die Erstellung der Finanzberichterstattung ist in der Schweiz in jedem Fall der Verwaltungsrat zuständig. Deshalb ist es die primäre Verantwortung des Erstellers der Jahres- oder Konzernrechnung, die Buchwerte auf Impairment zu überprüfen; der notwendige Wertbeeinträchtigungs-Test ist zu dokumentieren. Wir Prüfer sind verantwortlich für die Prüfung der Jahres- oder Konzernrechnung. Dabei prüfen wir u. a., ob diese mit den angewandten Accountingstandards (beispielsweise Swiss GAAP FER oder IFRS) übereinstimmen. Im Rahmen der Prüfungsarbeiten beurteilen wir auch die vom Unternehmen vorgenommenen Bewertungsentscheide. Im folgenden Interview gehe ich jew...

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