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EuGH: Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Steueranspruch, aber möglicher Erstattungsanspruch unmittelbar gegenüber den Steuerbehörden
Im Urteil vom , Greentech SA, C-640/23 befasste sich der EuGH mit einem Vorabentscheidungsersuchen der Înalta Curte de Casație și Justiție (Oberster Kassations- und Gerichtshof, Rumänien) betreffend die Auslegung der Grundsätze der Neutralität der Mehrwertsteuer, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sowie der Art 2, 19, 168 und 203 MwStSyst-RL. Der dem Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf Mehrwertsteuernachforderungen und entsprechende Nebenforderungen, die gegen Greentech von den rumänischen Finanzbehörden festgesetzt wurden. Die Geltendmachung dieser Nachforderungen resultierte aus der von der rumänischen Steuerverwaltung vorgenommenen Umqualifizierung des Umsatzes der Veräußerung von Gerätschaften durch die Greenfiber International SA an Greentech - der ursprünglich als mehrwertsteuerpflichtige Lieferung von Gegenständen angesehen wurde, die Greentech zum Vorsteuerabzug berechtigte - in eine Übertragung eines Teilvermögens zwischen zwei verbundenen Unternehmen, dh einen Umsatz, der nach rumänischem Steuerrecht nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Zudem befand die Steuerverwaltung, dass die Art und Weise, wie Greenfiber und Greentech den Umsatz der Übertragung vo...