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EuGH: Mutter-Tochter-Richtlinie gebietet vollständige Entlastung von der Doppelbesteuerung
Am entschied der EuGH im Urteil John Cockerill SA, C-135/24, über ein Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Liège (Gericht erster Instanz Lüttich, Belgien) betreffend die Auslegung von Art 1 Abs 4 und Art 4 Mutter-Tochter-Richtlinie. John Cockerill SA ist eine in Belgien ansässige Gesellschaft, die der Körperschaftsteuer unterliegt. Im Jahr 2019 bezog John Cockerill Dividenden aus ihrer Beteiligung an Tochtergesellschaften mit Sitz in Belgien, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Drittstaaten, von denen nach Ansicht von John Cockerill ein Teil die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von EBE („endgültig besteuerten Einkünften“) erfüllte. Der belgische Gesetzgeber hat sich zur Umsetzung der Entlastung gemäß Art 4 der Mutter-Tochter-Richtlinie für die sogenannte „Einbeziehungs- und Abzugsmethode“ entschieden, die im Wesentlichen so funktioniert, dass die von einer Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden zunächst in die Steuerbemessungsgrundlage der Muttergesellschaft einbezogen und dann davon als EBE abgezogen werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind die EBE höher als die Steuerbemessungsgrundlage der G...