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Auswirkungen der Omnibus-Entwürfe auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Übersicht und Einordnung zu den Anpassungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie
Die EU-Kommission hat am einen Vorschlag für Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Künftig sollen deutlich weniger Unternehmen von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie betroffen sein als ursprünglich geplant. Zudem wurde eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts für noch nicht berichtspflichtige Unternehmen und eine Überarbeitung der ESRS und der EU-Taxonomie angekündigt.
1. Einleitung
Die EU Kommission hat sich das Ziel gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Prosperität der EU-Wirtschaft zu steigern. Dies soll u.a. durch eine Vereinfachung des Verwaltungs-, Regulierungs- und Meldeaufwands für Unternehmen erreicht werden. Die Erklärung von Budapest im November 2024 sieht vor, Berichtspflichten für Unternehmen um mindestens 25% zu reduzieren, für KMUs um mindesten 35%. Dies soll mit einer Reihe von sog. „Omnibus“-Paketen erreicht werden. Omnibus I ändert neben der CSRD bzw. der Bilanzrichtlinie und der EU-Taxonomie auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Ergänzend zum Omnibus-Vorschlag wurden für die delegie...