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IRZ 5, Mai 2008, Seite 219

Jahresabschluss nach HGB-BilMoG versus IFRS?

Fallstudie zum Wahlrecht des § 264 e HGB-E aus bilanzpolitischer Perspektive

Hanno Kirsch

Ziel des am veröffentlichten BilMoG-RefE ist neben der Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen eine Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards. In diesem Zusammenhang verankert § 264 e HGB-E für Kapitalgesellschaften ein generelles Wahlrecht, anstelle eines HGB- einen IFRS-Jahresabschluss aufzustellen. Der Vorteil der Inanspruchnahme dieses Wahlrechts besteht im Vergleich zur aktuellen Situation darin, dass der im Anhang beizufügende handelsrechtliche Jahresabschluss in deutlich verkürzter Form enthalten sein muss und dementsprechend gewisse Arbeitserleichterungen möglich sind.

Mit Blick auf das generelle Aufstellungswahlrecht arbeitet der Beitrag anhand eines Fallbeispiels die ggf. zwischen beiden Rechnungslegungssystemen bestehenden Unterschiede heraus und untersucht, wie sich diese auf die bilanzpolitische Entscheidung der Inanspruchnahme des § 264 e HGB-E möglicherweise auswirken.

1.  Sachverhalt

1.1.  Datenrahmen

Die Regenerative Energien AG (im Folgenden RE AG) mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland plant den Übergang auf das BilMoG und erstellt auf Basis vorliegender Ist-Zahlen den in Abb. 1 dargestellten HGB-Abschluss zum nach den ak...

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