Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 4, April 2025, Seite 145

Nachhaltigkeit und Bürokratieabbau: Vorschlag eines EU-Omnibus-Pakets zur Änderung der CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung

Patrick Velte, Inge Wulf, Stefan C. Weber und Alexander Fischer

Die EU-Kommission hat am einen Vorschlag für ein Omnibus-Paket zur Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Taxonomie-Verordnung und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorgelegt. Um der aktuellen Zielsetzung eines Bürokratieabbaus zu entsprechen, sollen die Berichts- und Sorgfaltspflichten der Unternehmen nach den drei Nachhaltigkeitsregulierungen wesentlich reduziert werden.

Der vorliegende Kommentar stellt zentrale Änderungen des Kommissionsvorschlags vor und würdigt diese kritisch vor dem Hintergrund des EU-Green-Deal-Projekts.

1. Zentrale Inhalte des Vorschlags der EU-Kommission für ein Omnibus-Paket

1.1. Anwenderkreis, Erstanwendungszeitpunkte und Inhalte der CSRD und Taxonomie-Verordnung

Das Ziel der EU-Kommission, einen Bürokratieabbau von mind. 25% für die betroffenen Unternehmen zu erreichen (im Mittelstand sogar von mind. 35%), soll insbesondere durch eine Verkleinerung des Anwenderkreises der CSRD und Taxonomie-Verordnung im aktuellen Vorschlag für ein Omnibus-Paket erreicht werden. So sollen künftig lediglich große Unternehmen (Kapitalgesellschaften, diesen gleichgestellten Gesellschaften, Kredit- und Versicherungsunt...

Daten werden geladen...