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BFGjournal 3, März 2025, Seite 116

Gebührenrechtlich relevante Vertragsdauer von Kfz-Leasingverträgen bei Kündigung innerhalb der Kalkulationsbasisdauer

Andrea Pöschmann-Bernhauser

In gegenständlichen Fällen wurden basierend auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rahmenverträgen Einzelleasingverträge abgeschlossen, welche der Gebühr gem § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG unterlagen. Strittig war die gebührenrechtliche Vertragslaufzeit, insbesondere bei Kündigung vor Ablauf der Grundmietdauer (Kalkulationsbasisdauer).

1. Der Fall

Im Zuge einer Außenprüfung gemäß § 147 BAO hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Gebührengesetzes, insbesondere betreffend § 33 TP 5 GebG, wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (Bf) als Leasinggeberin im streitgegenständlichen Zeitraum auf Basis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rahmenverträgen zahlreiche KFZ-Einzelleasingverträge abgeschlossen hat. In den Verträgen wurde den Leasingnehmern keinerlei Kaufoption eingeräumt, sondern vereinbart, dass das dem Leasingnehmer überlassene Kraftfahrzeug bei Beendigung des Vertrages an den Leasinggeber zurückzustellen ist.

Die vertraglichen Beziehungen der Parteien wurden in absteigender Rangfolge durch den Einzelvertrag, den Rahmenvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Bezüglich der Vertragsdauer fanden sich in den Einzelverträgen keine entsprechenden Regelu...

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