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BFGjournal 3, März 2025, Seite 101

Nichtanwendbarkeit der Handelsvertreterpauschalierung auf Versicherungsmakler und Steuerneutralität von Nutzungseinlagen in eine GmbH

Thomas Leitner

Nach der Handelsvertreter-Pauschalierungsverordnung des BMF können bei „einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Sinne des Handelsvertretergesetzes 1993, BGBl. Nr. 88/1993“ ua im Rahmen der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben mit Durchschnittssätzen angesetzt werden. Im Bereich der Versicherungsvermittlung ist umstritten, ob ausschließlich Versicherungsagenten die Handelsvertreterpauschalierung in Anspruch nehmen können, oder ob diese auch Versicherungsmaklern zusteht. Das BFG hatte sich in seinem Erkenntnis vom , RV/6100030/2024, mit dieser Frage und darüber hinaus auch mit der - in der Literatur ebenfalls umstrittenen - Frage der ertragsteuerlichen Behandlung sog Nutzungseinlagen in eine inländische Körperschaft zu befassen.


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; Revision zugelassen und eingebracht.
§ 1 VO BGBl II 2000/95; § 20 Abs 2 EStG

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (Bf) war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und erzielte Einkünfte nach § 22 Z 2 EStG. Die GmbH hatte die Gewerbeberechtigung zur „Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Z. 76 GewO 1994 inne. Sie analysierte demgemäß den Versicherungsbedarf ihrer Kunden, holte danach Angebote bei diversen Versicherern ein und suchte von den verschieden...

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