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BFGjournal 3, März 2025, Seite 100
Behauptete Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Energiekrisenbeitrag-Strom
Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.
Norm: §§ 3 bis 6 EKBSG, Energiekrisenbeitrag-Strom.
Das Bundesfinanzgericht hegt keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität des EKBSG, die zu einem Aufhebungsantrag gemäß Art 89 Abs 2 B-VG Anlass geben würden.