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BFGjournal 3, März 2025, Seite 97

Verfügungsmacht über Einnahmen aus Kryptowährungen

Jan Knesl

Im vorliegenden Verfahren vor dem BFG war strittig, ob Einnahmen aus Spekulationsgeschäften mit Krypto-Assets auch dann als steuerlich zugeflossen gelten, wenn die Hausbank die Überweisung des Veräußerungserlöses von der Krypto-Plattform ablehnt und das Guthaben erneut in die ursprünglich gehaltenen Krypto-Assets investiert wird.

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz „Bf“) veräußerte bzw tauschte im Jahr 2021 im Privatvermögen gehaltene Krypto-Assets innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist und veranlasste folglich die Überweisung des auf seinem Konto bei der Krypto-Plattform gutgeschriebenen Betrags auf sein Bankkonto bei seiner Hausbank. In Erfüllung von Geldwäschevorschriften forderte die Hausbank den Bf dazu auf, die Wertentwicklung vom ursprünglichen Investment bis zum betreffenden Tag darzustellen und anhand von geeigneten Unterlagen nachzuweisen, dass bei der Krypto-Plattform keine Geldzuflüsse erfolgten. Da der Bf die geforderten Nachweise nicht in ausreichender Form übermittelt habe, habe die Bank den überwiesenen Betrag eingefroren. Anschließend wurde die Transaktion auf Wunsch des Bf z...

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