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Verteilung einer Pensionsabfindung auf den Todesfall einer Arbeitnehmerin
Entscheidung: ; Revision zugelassen.
Norm: §§ 32 Abs 1 Z 1 lit a und 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988.
Eine aus Anlass des Todes eines Arbeitnehmers an die Rechtsnachfolger geleistete Pensionsabfindung kann eine Entschädigung gemäß § 32 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 darstellen und gemäß § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988 über Antrag auf drei Jahre verteilt werden.