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Anwendung des § 67 Abs 1 EStG 1988 iZm Grenzgänger
Entscheidung: ; Revision zugelassen.
Norm: § 67 Abs 1 EStG 1988.
Die Einschränkung der steuerlichen Begünstigung des § 67 Abs 1 EStG 1988 auf Sonderzahlungen, die sich aufgrund der tatsächlichen Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden, ist in Kombination mit § 3 Abs 4 LSD-BG (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz) dazu geeignet, Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat bei grenzüberschreitender Überlassung ihrer Dienstnehmer nach Österreich in ihrer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu benachteiligen.