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bau aktuell 2, März 2025, Seite 76

News - Aktuelles aus der Branche (V)

Zuständigkeit der Bundesministerien: Aktueller Stand

Im Hinblick auf die Kompetenzen für die Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich des Bauwesens sind die Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Aber auch innerhalb des Bundes ändern sich die Kompetenzen oft mit einer neuen Regierung. Das ist auch aktuell der Fall (Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl I 2025/10). Die für die Bauwirtschaft wesentlichen Bereiche sind derzeit in folgenden Bundesministerien angesiedelt:

  • Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport:

    -

    Koordination in Angelegenheiten der nationalen und internationalen Wohnungspolitik;

    -

    Baukoordination, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich anderer Bundesministerien fällt.

  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur:

    -

    Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt;

    -

    Angelegenheiten der Bundesstraßen (dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus);

    -

    Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind;

    -

    Angelegenheiten des Wasserbaus.

  • Bundesministerium für Justiz:

    -

    Angelegenheiten des Zivilrechts, sow...

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