Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsgemeinschaft oder Generalunternehmer?
Teil 4: Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Am Beginn eines Bauvorhabens stellt sich, sofern nicht nach Gewerken ausgeschrieben wird, in vielen Fällen die Frage, ob der Werkunternehmer die Bauleistung allein erbringen kann oder zur Erbringung auch auf andere Unternehmen zurückgreifen muss. Die Frage, ob die Leistungserbringung in Form einer Arbeitsgemeinschaft (kurz: ARGE) oder als Generalunternehmer erfolgen soll, lässt sich weder allgemein beantworten noch spielen ausschließlich rechtliche Überlegungen eine Rolle. Im Folgenden werden sozialversicherungsrechtliche Aspekte - und dabei besonders Haftungsfragen - untersucht.
1. Sozialversicherungsrechtlicher Dienstgeber
1.1. Grundlagen
Der arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff (§ 1151 ABGB), der auf ein Vertragsverhältnis abstellt, ist mit dem sozialversicherungsrechtlichen Dienstnehmerbegriff (§ 4 Abs 2 ASVG) nicht ident; Gleiches gilt für den Dienstgeberbegriff. Als Dienstgeber im Sinne des ASVG gilt derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird, in dem der Dienstnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, auch wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer durch Mittelspersonen in Dienst genommen hat oder ihn ganz oder teilweise auf Leistungen Dritter anstelle des Entgeltes verweist (§ 35 Abs 1 ASVG).
Im Hinblick au...